Nellibar schrieb am 28.01.18 um 15:34:36:
Hallo munich michl,
ja, eine Eheschließung mit einer Burmesin in Deutschland ist möglich, aber langwierig! Habe gerade eine 11-monatige Odyssee in dieser Angelegenheit hinter mir😮😯
Grund: Halbwissen an einigen Stellen und zeitaufwendige Überprüfungen der vorgelegten Dokumente durch die Deutsche Botschaft in Yangon.
Was wird benötigt:
. Internationaler Reisepass der ausreisenden Person,
. Geburtsurkunde mit englischer Übersetzung für die Botschaft,
. Später eine Übersetzung in Deutsch für das Standesamt,
. Eine Ledigkeitsbescheinigung von 2 Zeugen unterschrieben, ebenfalls
mit Übersetzung,
. Auszug aus dem Familienregister mit Übersetzung,
. Absolvierter Deutschkurs A1 mit Prüfung an einem Goethe Institut in
Yangon oder Bangkok,
. Ein 7-seitiger Fragebogen zur Prüfung myanmarischer Urkunden und
Bescheinigungen. Gibt es bei der Deutschen Botschaft in Yangon,
. Später einen Heiratstermin bei einem deutschen Standesamt, weitere
Informationen dort einholen.
Außerdem viel Geduld und entsprechende Barmittel um die Vorgaben erfüllen zu können.. Vieles muss man in Eigenregie erledigen und auf etwas Glück + Unterstützung hoffen.
Viel Glück + weitere Infos gerne per PN.
Gruß
Nellibar
Hallo Nellibar,
die Erfahrung mit dem langwierigen Prozess mache ich leider auch gerade.
Was mich am meisten wundert, ist dass man bei den zuständigen Behörden weder Hilfsbereitschaft noch ausführliche Informationen bekommt.
Ungefähr so: Bringen Sie erst einmal eine Geburtsurkunde vorbei, dann bekommen Sie die nächsten Informationen. Ach ja der nächste Termin ist aber erst wieder in 6 Wochen frei...
Und so vergehen Monate ohne das Gefühl zu bekommen, dass man wirklich vorwärts kommt.
Naja nach langem hin und her liegen mir jetzt auf jeden Fall folgende Dokumente vor:
- beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister (Ehemann), nur in deutscher Ausführung (keine Apostille)
- Ledigkeitsnachweis (Ehemann), nur in deutscher Ausführung (keine Apostille)
- beglaubigte Kopie des Ausweises (Ehefrau) , vom deutschen Konsulat beglaubigt
- beglaubigte Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung (Ehefrau erteilt Ehemann die Vollmacht), vom deutschen Konsulat beglaubigt
- Ledigkeitsnachweis (Ehefrau); burmesisches Originaldokument mit Stempel aus deutscher Botschaft; englische Übersetzung und beglaubigte deutsche Übersetzung
- Geburtsurkunde (Ehefrau); burmesisches Originaldokument mit Stempel aus deutscher Botschaft; englische Übersetzung und beglaubigte deutsche Übersetzung
Ist das für eine Anmeldung zur Eheschließung am Standesamt ausreichend? Oder haben Sie noch zusätzliche Dokumente benötigt?
Wann bekommt man den 7-seitigen Fragebogen zur Prüfung myanmarischer Urkunden?
Ich würde gern für meinen nächsten Termin am Standesamt alle notwendigen Dokumente im Vorfeld besorgen, dass ich nicht wieder auf den nächsten Termin in 8 Wochen warten muss.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
Phoenix