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Rubriken >> Anreise, Einreise & Visa >> Aufenthalt von 2 Monaten https://www.myanmar-guide.de/cgi-bin/forum/YaBB.pl?num=1153821572 Beitrag begonnen von teufelontour am 25.07.06 um 11:59:32 |
Titel: Aufenthalt von 2 Monaten Beitrag von teufelontour am 25.07.06 um 11:59:32
hallo Forum, ich plane meine Myanmarreise von Ende Septmeber bis Ende November (2 Monate). Hier im Forum fand ich nun schon genügend Komentare bezüglich der Verlängerung des Touristenvisums, wobei mir die Möglichkeit der Überziehungszahlungen ab 28 Tagen etwas zu Riskant ist (bei weiteren 30 Tagen). Naja wie auch immer.
Ausserdem habe ich im Forum auch gelesen, dass man in Rangon das Touristvisumverlängern lassen kann? Wie sicher ist dies, dass dies auch funktioniert? Ich würde das Risiko eingehen. Jetzt habe ich gerade mit dem Typen vom Reisebüro gesprochen und der meinte, dass wenn ich Pech habe, ich bereits am Flughafen Frankfurt nicht in den Flieger einsteigen darf, da ich kein gültiges Visum für die gesammte Zeit habe. Was haltet ihr davon? Dummes gequatsche oder Realtität?(PS: ich fliege mit Qutar ) Ich persönlich glaube nicht, dass mir der Flug verweigert würde. vielen Dank für eure Antworten, die ich zur Zeit dringend benötige Oliver |
Titel: Re: Aufenthalt von 2 Monaten Beitrag von Calla am 25.07.06 um 12:23:06
Hallo Oliver,
waren letztes Jahr im November mit der gleichen Fluggesellschaft ab FRA unterwegs. Schon beim Einchecken wurden bei allen Reisenden nicht nur die Pässe, sondern auch die Visa überprüft. Keine Ahnung, was passiert, wenn Visumdauer mit Flugdaten nicht übereinstimmt. Aber ich kann mir schon vorstellen, dass es eventuell Probleme geben wird. Könnte der Typ aus dem Reisebüro nicht mal (ganz allgemein gehalten) direkt bei der Fluggesellschaft nachfragen? Gruß Calla |
Titel: Re: Aufenthalt von 2 Monaten Beitrag von mhnessie am 25.07.06 um 18:16:32
...also bei uns hat sich in den vergangenen Jahren in Frankfurt für das Visum kein Mensch interessiert. :-?
Ich bin mir allerdings nicht mehr sicher ob in Bangkok darauf geachtet wurde als wir den Flieger nach RGN bestiegen haben ? Wenn Du der eventuellen Diskussion schon in FRA aus dem Weg gehen willst buchst Du halt Hin und Rück auf der 2-monatsbasis z.B. nach BKK und nimmst dann von BKK ein anderes Ticket/andere Airline für die Strecke BKK-RGN-BKK oder buchst eben erst nach Ankunft einen Flug nach RGN. Kann mir aber irgendwie nicht wirklich vorstellen das es da Probleme gibt....? gruß Marco |
Titel: Re: Aufenthalt von 2 Monaten Beitrag von big4 am 25.07.06 um 20:34:20
Die airline lehnt den transport formalhalber ab, wenn kein gültiges visum vorliegt. das muss sie deshalb, weil sie eine verpflichtung eingegangen ist, als die landeerlaubnis erteilt wurde, alle passagiere wieder mitzunehmen, die kein visum haben.
jede airline hält deshalb ein vordruck parat (auszufüllen beim einchecken), in dem man sich verpflichtet, dass alle evtl. entstehenden kosten oder nachteile zu lasten des kunden gehen.. also, nur eine reine formsache der airline. man macht das auch in der regel mit transit-passagieren. in deinem fall musst du das ticket umschreiben, wenn man das visum nicht verlängert. ich bin in der selben situation, wie du... will sogar 13 wochen bleiben. gruß |
Titel: Re: Aufenthalt von 2 Monaten Beitrag von teufelontour am 26.07.06 um 10:17:15
Hllo,
ersteinmal Danke an alle, die geantwortet haben. @ big4: ist das sicher, das die Airline das Schreiben nur formhalber möchte? Irgendwie habe ich nämlich keine Lust bereits in Frankfurt zurückgeschickt zu werden. Wie planst du deine Visumverlängerung bei 13 Wochen? Auch direkt vor Ort oder über ein Bussinesvisum (was bei mir trotz Kontakte nicht funktioniert hat)? Irgendwie drängt die Zeit, denn ich muss nächste Woche meinen Flug bestätigen und bis dahin sollte die Visumfrage geklärt sein. Ich bin dankbar über weitere Erfahrungsmeldungen der MItgleder. Schönen, nicht zu heißen Tag, Oliver |
Titel: Re: Aufenthalt von 2 Monaten Beitrag von big4 am 26.07.06 um 17:10:06
hallo teufelontour
Ich bin mir darüber schon sehr sicher, weil die airlines. bzw. die/der abfertigende dame/herr am eicheckschalter die visabestimmungen des jeweiligen landes nicht kennen kann. er weiß also nicht, dass man, oder ob man im land bei der immigration das visum verlängern kann (z.b. wie in Thailand, Phillipines,...), , oder durch zwischenzeitliche ausreise eine neues visum hat, die den späten, auf dem ticket stehenden abflug rechtfertigt. die dame /herr entscheidet also nach ticket und "mindestvisum". ist mir schon paarmal so ergangen, zuletzt bei China airlines. (die exoten sind nicht so vertraut, glaube ich, wie z.b. LH, TG oder SQ. deshalb dieser formbogen. (natürlich keine gewähr, wie vor ort von einem(r) nichtwissenden(er) entschieden wird.) du hast aber ein gültiges ticket und musst natürlich auf nachfrage begründen, warum du keine probleme erwartest. niemand kann dich auch daran hindern im land ein neues rückflugticket zu kaufen oder dein ticket zu ändern. ich persönlich fliege erst im oktober 2006 und warte auf den vordruck für busnisss-visum aus myanmar (anforderung eines unternehmers). wenn das nicht klappt, verlasse ich mich auf die angaben hier im forum, dass 4 plus 8 wochen keine problem machen und zahle eben die 8 wochen strafgebühr von 3$ täglich und kürze meine reise um 1 woche. werde mich aber nach der einreise bei der immigration melden und um eine visumverlängerung bitte. wenn alles nichts nützt und alles abgelehnt wird, ändere ich das ticket, fliege aus und wieder ein, nachdem ich in BKK eine neues visum beantragt habe. gruß |
Titel: Re: Aufenthalt von 2 Monaten Beitrag von big4 am 26.07.06 um 21:44:14
nachtrag:
... ich versteh das alles schon deshalb nicht, weil quatar doch gar nicht nach RGN fliegt, oder doch???? was machen denn die reisenden, die ohne visum nach BKK fliegen und nach 1/2 jahr oder 1 jahr wieder von BKK nach FRA ausfliegen lt. ticket. die kaufen sich in BKK weiterflüge bzw. besorgen sich visa und tickets für vietnam , laos, kambodscha usw. weil aber keine visa und tickets vorliegen in FRA für weiterflüge, behandelt die airline diese kunden besonders kritisch und sichert sich ab. das ist der hintergrund. gruß |
Titel: Re: Aufenthalt von 2 Monaten Beitrag von HaPeRieger am 26.07.06 um 22:25:42
Hallo
big4 schrieb am 26.07.06 um 21:44:14:
Doch, tut sie. Kann ich ziemlich verbindlich sagen, und zwar von MUC über DOH nach RGN. Gruß HaPe |
Titel: Re: Aufenthalt von 2 Monaten Beitrag von big4 am 26.07.06 um 22:46:05
[
Doch, tut sie. Kann ich ziemlich verbindlich sagen, und zwar von MUC über DOH nach RGN. Gruß HaPe [/quote] ... oh, das hätte ich nicht gedacht. danke! gruß |
Titel: Re: Aufenthalt von 2 Monaten Beitrag von Immanuel am 27.07.06 um 08:47:53
Zur Vervollständigung:
Qatar Airways fliegt nicht nur von München aus, auch von Berlin, Frankfurt, Wien und Zürich. Umsteigen in Doha. Von dort direkt nach Yangon. Immanuel |
Titel: Re: Aufenthalt von 2 Monaten Beitrag von big4 am 27.07.06 um 14:10:54
hi teufelontour,
finde heute unter dem link http://www.reise-preise.de/dcforum/DCForumID19/10253.html diesen briefwechsel. wenn das die neueste entwicklung ist, solltest du dir was einfallen lassen. das heißt nicht, dass meine ausführungen falsch sind, weil die ja praktiziert werden...nur hat man keinen rechtsanspruch zu fliegen wegen der AGB. gruß |
Titel: Re: Aufenthalt von 2 Monaten Beitrag von teufelontour am 27.07.06 um 15:17:43
Hallo big4 und an alle anderen, die mir hier schon hilfreich zur Seite standen.
Nach all den vorangegangen Spekulationen habe ich direkt bei Qatar Airways angerufen und sie persönlich über die Möglichkeit des "Nicht-Mitgenommen-Werdens" befragt. Sie gaben an, dass ich auf jeden Fall mitfliegen kann. Das Personal wüsste, dass man das Visum in Myanmar verlängern lassen kann und somit gäbe es keine Schwierigkeiten Na da hoffe ich doch mal, dass die Frau mir auch die Wahrheit gesagt hat. Wer es auch noch überprüfen möchte, ob die Aussage stimmt, hier die Nummer: 069 - 50 50 570 Sollte nochmal jemnad dort nachfragen, bitte ich um eine kurze Nachricht in diesem Threat (wäre mir wohler es nochmal bestätigt zu bekommen!) Oliver |
Titel: Re: Aufenthalt von 2 Monaten Beitrag von big4 am 27.07.06 um 18:10:24
mach dir in jedem fall eine telefonnotitz mit name und datum des telefonats... sicher ist sicher.
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Titel: Re: Aufenthalt von 2 Monaten Beitrag von Alexsus(Guest) am 28.07.06 um 20:46:10
Hallo.
Jetzt möchte ich noch einen Hinweis geben wie man für 3 Monate in Burma bleiben kann ohne sein Visum verlängern zu müssen. Es besteht die Möglichkeit ein MeditationsVisum zu beantragen. Allerdings die Bearbeitungszeit dauert ca. 2Monate. Dazu braucht man einen "Sponsership letter" von dem Kloster wo man gerne hinmöchte. Also das Kloster anschreiben und sich dieesen "Sponsership letter" zu senden lassen. Dann hat man sozusegen eine Enladung von dem Kloster un ddarf dan bis zu 3 Monate bleiben. Ich fliege von Jan - März 2007 nach Burma und bin für diese Zeit im Kloster zum meditieren. Schöne Zeit Viel Metta ALEX |
Titel: Re: Aufenthalt von 2 Monaten Beitrag von HaPeRieger am 29.07.06 um 13:29:33
Hi Alex,
schrieb am 28.07.06 um 20:46:10:
zunächst muss ich Dir mitteilen, dass ich Dich um diese Reise wirklich tierisch beneide (sabber, sabber) 8-) ... anyway .... In einem anderen Thread (https://www.myanmar-guide.de/cgi-bin/forum/YaBB.pl?num=1153995931 6. Posting) hat sich ein in Myanmar lebendes Forum-Mitglied etwas kritisch geäusert, weil er aufgrund der politischen Situation den Buddhismus in Myanmar nicht als authentisch betrachten kann. Wie siehst Du das eigentlich, nachdem Du ganze zwei Monate zu genau diesem Zweck dort verbringen willst? @Admin: Ja, ich weiß, die Frage passt weder zu dem einen noch zu dem anderen Thread .. ich machs auch nich wieder ::) Gruß HaPe |
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