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Frage zum social visa (Gelesen: 4534 mal)
ardesign
Member***
Offline
Beiträge: 295
06.03.16 um 09:33:15
 
Hallo,
da meine Frau Burmesin ist, werde ich nächsten Monat wie in den vergangenen Jahren mit einem social visa nach Myanmar einreisen. Auf Anfrage erfuhr ich von der Botschaft in Berlin, dass ich hierzu angeblich neuerdings ein Einladungsschreiben meines Gastgebers in Myanmar benötige, das per E-Mail an die Botschaft übersandt werden könne. In den vergangenen Jahren war dies nicht nötig und wird auch auf der seit 2012 unveränderten Homepage nicht gefordert.

Meine Schwiegermutter lebt allein, hat keinen Internetanschluss und ist natürlich auch nicht in der Lage, eine E-Mail zu schreiben. Meine Frau hat dies in Ihrer Muttersprache mit einer Mitarbeiterin der Botschaft besprochen und erhielt die Antwort, dass sie dies schriftlich der Botschaft mitteilen solle und das Visum dann auch ohne Einladungsschreiben erteilt werden könne. Darauf hoffe ich nun.

Reist hier noch jemand mit einem social visa nach Myanmar und sollte auch ein Einladungsschreiben beibringen? Oder hat sich nur jemand bei der Botschaft verrannt und wollte seine fehlerhafte Information nicht zugeben?
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ardesign
Member***
Offline
Beiträge: 295
Antwort #1 - 12.03.16 um 19:43:04
 
Entwarnung: Mein visierter Pass war wie gewohnt in weniger als einer Woche wieder hier. Mal sehen, wie ich nächstes Jahr an mein Visum komme...

MfG Jan
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