HaPeRieger schrieb am 25.07.12 um 08:47:33:
Nachdem die Überziehung offensichtlich kein strafbares Delikt ist, mit dem man unausweichlich in den burmesischen Knast wandert, sondern "nur" willkommener Grund abzukassieren, würde ich es einfach mal drauf ankommen lassen.
Ciao
HaPe
PS: Visum (= Singular), Visa (= Plural), ein Visa (= Fehler)
Ein Delikt ist es schon, deshalb ja auch die Geldstrafe bei Ausreise.
Ich würde mein Visum nicht überziehen weil:
1. Gefahr kein neues Visum mehr zu bekommen
2. Man Probleme bekommen kann bei Kontrollen des Passes wie z.B. Inlandsflügen oder Bus Check-Points. Auch ist es oftmals so das Bus oder Fluggesellschaften keine Tickets verkaufen wenn sie sehen dass das Visum abgelaufen ist.
3. Einige Hotels in Yangon und vllt auch mittlerweile in anderen Orten einen abweißen da es seit 2011 eine neue Regelung gibt. Außerdem müssen Hotels die Immigrations-Behörde informieren wenn sie einen Gast haben der kein sein Visum überzogen hat.
4. Es Berichte von Leuten gibt die ausgewießen wurden wegen überzogenem Visum.