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Rubriken >> Reisefragen & Antworten >> Burmese nach Deutschland einladen https://www.myanmar-guide.de/cgi-bin/forum/YaBB.pl?num=1522237106 Beitrag begonnen von AlexG am 28.03.18 um 13:38:26 |
Titel: Burmese nach Deutschland einladen Beitrag von AlexG am 28.03.18 um 13:38:26
Hallo zusammen,
ich weiß nicht ob mir hier jemand helfen kann - hoffe es aber ::) Ich habe in Thailand einen netten Burmesen kennengelernt, den ich gerne nächstes Jahr nach Deutschland einladen würde. Er besitzt einen Pass aus Myanmar (keinen Reisepass) und einen thailändischen Pass (denke aber das ist nur eine Arbeitserlaubnis ?!). Im Internet finde ich so gut wie keine Infos. Meine Frage nun also - hat von euch schon mal jemand Besuch aus Myanmar bekommen und wie habt ihr es angestellt, dass der Visumsantrag durchging? Vielleicht weiß auch jemand ob - da er ja in Thailand lebt und arbeitet - man das ganze Prozedere von dort aus beantragen kann !? :o Danke schon mal für eventuelle Infos. LG Alex |
Titel: Re: Burmese nach Deutschland einladen Beitrag von Buddy am 28.03.18 um 14:30:36
Selber keine Erfahrung damit, aber vielleicht hilf das hier weiter:
Google nach "Travel to the EU from Myanmar (Burma)" Der erste Treffer könnte helfen, darf hier noch keine Links posten |
Titel: Re: Burmese nach Deutschland einladen Beitrag von AlexG am 28.03.18 um 16:51:20
Vielen Dank :) zumindest kann man die Infos aus Burmesisch ausdrucken - so muss ich nicht versuchen, das alles in englisch zu erklären ...
Vielleicht findet sich aber doch noch jemand der weiß, ob man für ihn auch in Thailand das Visum beantragen kann - würde vieles vereinfachen ;) |
Titel: Re: Burmese nach Deutschland einladen Beitrag von ardesign am 02.04.18 um 09:29:03
@AlexG: Dein Bekannter benötigt ein Besuchsvisum ("Schengen-Visum"), das nicht ganz einfach zu bekommen ist. Für die Erteilung musst du einerseits eine Verpflichtungserklärung abgeben, dass du für den Burmesen während seines Aufenthaltes hier aufkommst. Andererseits, und das ist bei Burmesen oft schwierig, muss dein Bekannter der deutschen Botschaft gegenüber seine Rückkehrwilligkeit darlegen. Dies kann zum Beispiel geschehen durch den Nachweis einer Ehe, von Grundbesitz, eines eigenen Geschäfts oder eines festen Anstellungsverhältnisses (Arbeitsvertrag). Wenn der Bekannte legal in Thailand lebt, kann die Beantragung auch bei der deutschen Botschaft in Bangkok erfolgen. Nachweise im vorgenannten Sinn aus Myanmar müssen dann aber ggf. auf Thai übersetzt werden.
Es sind insbesondere die deutschen Behörden, die bei der Visumbeschaffung Schwierigkeiten machen (Botschaft und Ausländerbehörden). In Myanmar ist alles easy. Ich habe es selbst erfahren "dürfen", als meine aus Myanmar stammende Frau vor sechs Jahren nach Deutschland gekommen ist. Sie hat übrigens auch in Thailand gelebt und ihr Visum in Bangkok beantragt. |
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