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Beitrag begonnen von Skyline am 28.12.11 um 22:44:00

Titel: Rückflug bei Einreise nachweisen
Beitrag von Skyline am 28.12.11 um 22:44:00
Moinmoin,
wir machen gerade unsere Reiseplanung und würden eigentlich den Rückflug nach Thailand eher spontan buchen wollen.#

Muss man den Rückflug denn bei Einreise nachweisen oder geht das auch spontan?Wie sind da die Erfahrungen?

Schönen Gruß
Lars

Titel: Re: Rückflug bei Einreise nachweisen
Beitrag von pathfinder am 29.12.11 um 14:08:22
Du brauchst bei der Einreise kein Rueckflugticket vorweisen, kannst es also auch erst in Myanmar buchen. - Oder vorher ein flexibles Rueckflugticket kaufen und dann nach Bedarf in Myanmar umbuchen.

Gruesse,
pathfinder

Titel: Re: Rückflug bei Einreise nachweisen
Beitrag von paulinchen am 29.12.11 um 19:14:22

Skyline schrieb am 28.12.11 um 22:44:00:
Muss man den Rückflug denn bei Einreise nachweisen oder geht das auch spontan?Wie sind da die Erfahrungen?

Hi,
Ich habe auf allen Reisen noch nie ein Rückflugticket vorweisen müssen.....seit über 20 Jahren auf allen Kontinenten.
Und im November 2011 war das in Myanmar nicht anders  :)

LG
pauline

Titel: Re: Rückflug bei Einreise nachweisen
Beitrag von schokolade 55 am 07.01.12 um 23:59:15
Naja, jetzt werde ich mal theoretisch.

Euer Rückflug mußte von euch deshalb nicht nachgewiesen werden, weil er im System der Airlines steht und die Daten der Imigration bekannt sind. Das trifft nicht nur für Myanmar zu, sondern gilt auch für den Rest der Welt.

Wenn für Myanmar ein Rückflugticket verlangt wird, was ich nicht weiß, dem würde ich empfehlen ein open ticket zu haben oder bei AirAsia ein Billigticket zu kaufen und das ggf verfallen lassen.

Titel: Re: Rückflug bei Einreise nachweisen
Beitrag von Gisbert am 13.01.12 um 15:59:22
Ich bin nie nach einem Rückflugticket gefragt worden. Man kann jedoch eine Reservierung bei einer Fluggesellschaft machen. Das kostet nichts, und man läßt sie einfach verfallen, wenn man die Pläne ändert.

Wer jedoch jemanden nach Deutschland einladen will, muß zwingend ein Rückflugticket oder eine bestätigte, feste Reservierung vorweisen, sonst erteilt die deutsche Botschaft dem Eingeladenen definitiv kein Visum. Ob sie es überhaupt erteilt, ist generell sehr fraglich!

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