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Beitrag begonnen von Bernd am 02.07.03 um 18:26:10

Titel: Burmesisches Gefängnis
Beitrag von Bernd am 02.07.03 um 18:26:10
Hallo
Ich hätte gerne gefragt, ob jemand sagen kann wieviele Gefängnisinsassen das Burmesische Gefängnis aufnehmen kann? Und wo ich diese Info sachlich von anerkannter Quelle  herbekommen kann?

Danke für die Hilfe!

Titel: Re: Burmesisches Gefängnis
Beitrag von Heiko am 03.07.03 um 09:35:08
Hallo,

auch wenn man der Opposition in Burma in Deutschland gerne Unsachlichkeit vorwirft, gibt es eine Organisation in Thailand, die sich mit politischen Gefangenen befasst: http://www.aappb.org/

Der Burma Lawyer's Council könnte auch weiterhelfen: http://www.geocities.com/blc_dc/

Und das Militär selbst: http://www.mpf.gov.mm/

sowie:
http://www.kcl.ac.uk/depsta/rel/icps/worldbrief/continental_asia_records.php?code=105

Für was oder wen sind diese Infos gedacht?

Gruss
Heiko

Titel: Re: Burmesisches Gefängnis
Beitrag von Bernd am 03.07.03 um 14:50:27
Ich wollte nur mal eine private Info überprüfen, nachdem angeblich Insassen von ca 10.000 Leuten in einem Gefängnis sein sollen?
Das erschien mir zu hoch gegriffen und ich wollte dem nachgehen.

Gruß
Bernd

Titel: Re: Burmesisches Gefängnis
Beitrag von Heiko am 04.07.03 um 08:13:04
Hallo,

verläßliche statistische Informationen sind so gut wie nicht zu bekommen. Aber mein persönliches Gefühl sagt mir, man sollte in Burma auch in Sachen Butalität (und dazu gehören auch hoffnungslos überfüllte Gefängnisse) nicht unterschätzen. Man darf das Rechtssystem und die Strafverfolgung nicht mit Deutschland und selbst nichtmal mit anderen asiatischen Staaten vergleichen.

In den Knast zu kommen ist in Burma nicht schwer. Ich meine, auch als nicht politischer Häftling:

In Burma herschen Zwangsverheiratugen. Lehnt sich ein Sohn aber gegen seine Eltern auf und haut mit der Geliebten ab, können die Eltern Anzeige stellen und der Sohn muß bis zu 7 Jahre ins Gefängnis. Trotz allem Familienmythos, dem man Burma nachsagt, ist dies in extrem konservativen Familien gang und gebe.

Wenn ein Hund in der Nacht zu laut bellt, muss der Besitzer bis zu 3 Jahre ins Gefängnis.

Diese zwei Beispiele sind normale Rechtsnorm. Wenn es zu Streitigkeiten egal welcher Art kommt, landet i.D.R der finanziell Schwächere im Knast. Schuldig oder nicht. Die Richter BRAUCHEN das Geld um zu überleben.

Gute Verbindungen zum Militär erübrigen den Rest. Und Bewährungsstrafen oder mildere Strafen für Ersttäter kennt das burmesische Recht nicht. Bewährungsstrafen sind zwar im Strafgesetzbuch vorgesehen, dürfen aber per Militärdekret nicht verhängt werden.

Gruss
Heiko

Titel: Re: Burmesisches Gefängnis
Beitrag von Bernd am 04.07.03 um 14:39:40
Zunächst mal vielen Dank für die erbrachte Mühe, mir soviele Infos geben zu wollen!

Und natürlich auch für die Aussagen und Infos über das (Un)Rechtssystem.

Wenn auch keine realen oder verläßliche Quellen über tasächliche Insassenzahlen möglich sind, wäre eine Quelle aufzutreiben, die über das Fassungsvermögen reale Auskünfte geben kann?

Das müsste der Realität wohl am nächsten kommen, wenn man dann überlegt, das die Gefängnisse überfüllt sind lässt sich durchaus ein Eindruck gewinnen.

In jeden Fall Danke für die Auskunft.

Gruß
Bernd

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