@AlexG: Dein Bekannter benötigt ein Besuchsvisum ("Schengen-Visum"), das nicht ganz einfach zu bekommen ist. Für die Erteilung musst du einerseits eine Verpflichtungserklärung abgeben, dass du für den Burmesen während seines Aufenthaltes hier aufkommst. Andererseits, und das ist bei Burmesen oft schwierig, muss dein Bekannter der deutschen Botschaft gegenüber seine Rückkehrwilligkeit darlegen. Dies kann zum Beispiel geschehen durch den Nachweis einer Ehe, von Grundbesitz, eines eigenen Geschäfts oder eines festen Anstellungsverhältnisses (Arbeitsvertrag). Wenn der Bekannte legal in Thailand lebt, kann die Beantragung auch bei der deutschen Botschaft in Bangkok erfolgen. Nachweise im vorgenannten Sinn aus Myanmar müssen dann aber ggf. auf Thai übersetzt werden.
Es sind insbesondere die deutschen Behörden, die bei der Visumbeschaffung Schwierigkeiten machen (Botschaft und Ausländerbehörden). In Myanmar ist alles easy. Ich habe es selbst erfahren "dürfen", als meine aus Myanmar stammende Frau vor sechs Jahren nach Deutschland gekommen ist. Sie hat übrigens auch in Thailand gelebt und ihr Visum in Bangkok beantragt.