arfe schrieb am 22.06.11 um 10:00:01:
Ein Arbeitsvisum ohne Arbeit in Thailand für eine Burmesin zu beantragen rate ich dringend von ab, weil alle Einkünfte aus dem Ausland versteuert werden müßen. Und für birmanische Verhältnisse ist das gar nicht
mal so wenig. Deshalb arbeiten die meisten Birmanen illegal in Thailand, um keine Steuern zu bezahlen.
Ich möchte auch noch anmerken, dass das Arbeitsvisum für Birmanen nicht so einfach in Thailand
erhältlich ist. Es muss nämlich ein potentieller Arbeitgeber nachgewiesen werden und rudimentäre
Kenntnisse der thailändischen Sprache nachgewiesen werden.
Du hast natürlich Recht, dass ein Arbeitgeber nachgewiesen werden muss. Dieser wird auch in der Arbeitsgenehmigung eingetragen. Es stimmt auch, dass die Beantragung der Arbeitsgenehmigung langwierig und u. a. mit einer kostenpflichtigen Untersuchung bei der Gesundheitsbehörde verbunden ist (1.000 THB). Die Arbeitsbehörde stellt jedoch eine Bescheinigung über die Beantragung aus, die bei behördlichen Kontrollen usw. gleichermaßen gültig sein soll (meine Freundin musste das nie ausprobieren). Die Beantragung der Arbeitsgenehmigung dauert deshalb extrem lange, weil die Arbeitsbehörden in Thailand hoffnungslos überlastet sind (selbst gesehen). Wir erhielten sie schließlich nach deutlichen, aber freundlichen Worten meinerseits innerhalb eines Nachmittags, und zwar ganz ohne Schmiergeld. Meine Freundin muss ihr Gehalt übrigens bei keiner Stelle angeben und somit auch nicht versteuern, ich habe extra nochmals nachgefragt.
Der Vorteil des "Gastarbeiterpasses" ist einzig die lange Aufenthaltserlaubnis. Sollte die Freundin von Peschi auch noch nach Deutschland reisen wollen, ist ein internationaler Pass natürlich unabdingbar, klar. Meine Freundin hat diesen jetzt zusätzlich und wird im September kommen, so Gott (und/oder Buddha) will...