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Heirat (Gelesen: 53204 mal)
arfe
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Beiträge: 134
Antwort #15 - 20.02.09 um 08:05:30
 
Wenn jemand aus "Deutschland" Informationen braucht, welche Dokumente er zur Heirat einer Burmesin braucht, der kann mir vertrauensvoll eine PN schicken.

P.S. Zur Heirat in Myanmar kann ich keine verlässlichen Informationen geben.
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besserwisser
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Beiträge: 146
Antwort #16 - 03.03.09 um 08:55:41
 
arfe schrieb am 19.02.09 um 08:09:36:
Google einfach mal nach OLG, Ehefähigkeitszeugnis und Myanmar.
Dann hast Du direkte Fakten. Das die Deutsche Botschaft bestimmte geforderte Dokumente nicht anerkennt, ist schlichtweg falsch!  

Ich habe den ganzen Thread durchgelesen und in keinem Beitrag die Aussage gefunden, die Deutsche Botschaft wüde die verlangten Dokumente nicht akzeptieren.
Das Problem sind die Dokumente, die es nicht gibt.
Auszug aus dem Merkblatt der Deutschen Botschaft in Yangon (http://www.rangun.diplo.de/Vertretung/rangun/de/04/Besonderheiten_20im_20Urkunde...)
Folgende Urkunden können geprüft werden:
- Geburtsurkunden, die in den Verwaltungsbezirken Yangon (Rangoon) Division, Ayeyarwady (Irrawaddy) Division und Bago (Pegu) Division ausgestellt worden sind. Sollte der Geburtseintrag nicht in die Register der Gesundheitsverwaltung in den Bezirkshauptstädten übertragen worden sein, so kann hilfsweise das Register des ausstellenden Krankenhauses eingesehen werden. Diese Möglichkeit ist aber auf Krankenhäuser im Großraum Rangun beschränkt.

Woher arfe, bitteschön, erhält jetzt deine Freundin aus einem anderen Gebiet eine solche geprüfte Geburts-Urkunde, die die Behörden für eine Heirat und das damit verbundene Visum verlangen?
Die Google-Suche mit den angegebenen Stichworten hat mir keine wirklich helfenden Fakten gegeben (Amthilfeverfahren bla bla bla).
Weitere Frage, die wohl viele Heiratswillige brennend interessieren dürfte: Welche Schulen in Burma erteilen Deutschkurse mit Zertifikat, das von Deutschland bzw. der Deutschen Botschaft anerkannt wird? In Burma gibt es meines Wissens kein Goethe-Institut. arfe, wo hat deine Frau Deutsch gelernt?

Leider kann ich, obwohl schon oft angefragt, zu diesem Thema keine weitere Hilfe anbieten weil a) die von der Deutschen Botschaft abgelehnte Geburtsurkunde meiner Frau zum Glück von der Schweizer Vertretung akzeptiert wurde, b) die Person, die meiner im Umgang mit den Behörden unerfahrenen und ängstlichen Frau geholfen hat, die entsprechenden Papiere und Beglaubigungen zu erhalten, in der Zwischenzeit verstorben ist, und c) sich alles vor der Verlegung der Hauptstadt abgespielt hat. Einfacher hat es sicher, wer von Yangon kommt und eineN VerwandteN hat, die bei der Regierung arbeitet.

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arfe
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Beiträge: 134
Antwort #17 - 05.03.09 um 07:05:25
 
Alles unsinn. Sowohl das Standesamt (mit Sichtprüfung vom OLG) akzeptieren die Urkunde als auch die Deutsche Botschaft. Es wird nur das Legalisationverfahren ausgesetzt. Wer richtig die Angaben der Deutschen Botschaft liest, ist klar im Vorteil!

Zitat:
Welche Schulen in Burma erteilen Deutschkurse mit Zertifikat, das von Deutschland bzw. der Deutschen Botschaft anerkannt wird? In Burma gibt es meines Wissens kein Goethe-Institut. arfe, wo hat deine Frau Deutsch gelernt?


Auch hier hast Du nicht richtig gelesen. Wenn Du mal die Broschüre (PDF) vom BaMF gelesen hättest, ist es nicht unbedingt erforderlich ein Zertifikat vorzulegen. Die Deutschkenntnisse können auch im Visumsverfahren festgestellt werden. Sorry, aber Du schreibst hier absoluten Unsinn.

Und man kann auch sehr wohl in Yangon Deutsch lernen, wenn auch nicht in guter Qualität. Aber für das Visumsverfahren ist es absolut ausreichend.
« Zuletzt geändert: 05.03.09 um 08:12:33 von arfe »
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besserwisser
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Beiträge: 146
Antwort #18 - 05.03.09 um 14:18:44
 
Hallo Arfe. Ich gebe mich geschlagen. Habe wohl nicht lange genug und an den falschen Stellen gesucht (Wer hätte gedacht, dass man bei der Deutschen Botschaft mit englischen Stichworten suchen muss - als Schweizer habe ich schon Mühe die korrekte Information für die Schweiz zu finden). Ich kann nur sagen, dass die Angaben zu den Papieren meiner Frau korrekt sind.
Offenbar ist es für die Deutschen in der Zwischenzeit wesentlich einfacher geworden, eine Burmesin zu heiraten. Ich habe allerdings immer noch nicht verstanden, wie eine burmesische Freundin ohne Papiere das Visum für Deutschland erhält, damit man sie hier heiraten kann (ohne Heirat in Myanmar). Offensichtlich habe ich das entscheidende Merkblatt immer noch nicht gefunden.
Könntest du noch die Links zu den verschiedenen Merkblättern angeben und sagen, von welcher Urkunde du sprichst, die akzeptiert wird. Da du ja schon fast über Insiderwissen verfügst  würde mich interessieren, wie lange diese Sichtprüfung durch das OLG und das Legalisationsverfahren so etwa dauert, insbesondere wenn keine offiziellen burmesischen Papiere vorhanden sind. Und wie kulant das Botschaftspersonal bei der Deutschprüfung ist.
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christian1973
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Beiträge: 2
Antwort #19 - 03.09.09 um 11:52:09
 
danke

das hier zu lesen macht mir mut.
ich möchte meine freundin auch heiraten.
wünscht mir glück!!

Smiley Smiley Smiley Smiley Smiley
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christian1973
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Beiträge: 2
Antwort #20 - 04.09.09 um 08:43:51
 
ein großes DANKE an arfe für das informative telefongespräch.

gruß
christian
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HTC
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Beiträge: 48
Antwort #21 - 06.09.09 um 22:08:30
 
Falls eine Adresse für einen Deutschkurs benötigt wird, bitte eine PN an mich. Ich kenne in Yangon eine Lehrerin, welche wirklich sehr zuverlässig ist. Sie bietet neben normalen Deutschunterricht auch Privatunterricht an.
Wie auch schon von arfe oben erwähnt, haben die Kurse in Yangon natürlich nicht die Qualität wie vom Goethe Institut. Soweit ich aber weiß, hat bis jetzt jede ihrer Schülerinnen die Prüfung auf der Botschaft bestanden. Ihr Deutsch-Unterricht richtet sich in etwa nach den Niveaustufen A1 und A2 des europäischen Referenzrahmens.
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arfe
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Beiträge: 134
Antwort #22 - 09.09.09 um 20:11:45
 
Persönlich kann ich die Niveaustufe A1/A2 der genannten Dame nicht bestätigen. Mir erschien der Eindruck, dass es bestimmte Beziehungen zu bestimmten behördlichen Institutionen gibt, um die Visapraxis daraus zu erschweren, um einen anderen (legalen) Weg zu finden.
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ardesign
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Beiträge: 295
Antwort #23 - 29.05.10 um 08:08:33
 
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und haben die Beiträge zu Eheschließungen mit Burmesinnen mit großem Interesse gelesen. Mein Anliegen betrifft (noch) nicht die Heirat, passt aber hoffentlich trotzdem in diesen Thread.

Ich habe in Thailand Verwandtschaft, die ich häufig besuche. Auf meiner letzten Reise dorthin habe ich in Bangkok meine burmesische Freundin kennen gelernt. Sie wohnt und arbeitet seit vielen Jahren dort (legal) und spricht auch fließend Thai. Sie reist regelmäßig an ihren Geburtsort Dawei/Burma, um ihre dort lebende Mutter und ihre Geschwister zu besuchen.

Vor weiteren Schritten in Richtung Zusammenleben und Heirat möchte ich meine Freundin gerne nach Deutschland einladen, damit sie das Land kennen lernen kann. Über die Einreisebedingungen, Übernahme diverser Kosten usw. habe ich mich informiert. Das deutsche Auswärtige Amt hat mir auch bereits bestätigt, dass meine Freundin ihr Visum für Deutschland mit ihrem burmesischen Pass bei der deutschen Botschaft in Bangkok beantragen kann (und dazu nicht extra nach Burma reisen muss).

Meine Freundin würde mich sehr gerne besuchen, sieht aber Probleme bei einer Reise nach Deutschland. Sie hat angeblich die Auflage, sich regelmäßig bei der burmesichen Botschaft in Bangkok zu melden. Unterlagen darüber hat sie offenbar aber nicht. Sie glaubt auch, dass sie Schwierigkeiten bei der Wiedereinreise nach Burma bekommen werde, wenn ihr Pass Einreisestempel eines anderen Landes aufweise.

Ich werde meine Freundin im Juli erneut in Bangkok besuchen und würde die Möglichkeiten für ihren Besuch in Deutschland gerne abschließend klären. Deshalb wüsste ich gern, ob jemandem hier ein ähnlicher Fall bekannt ist oder ob mir jemand Tipps geben kann.

Im Voraus vielen Dank!

P. S.: Meine Freundin möchte mir natürlich auch ihr schönes Heimatland zeigen - dazu hat mir dieses Forum schon viele spannende Anregungen gegeben!
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big4
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Beiträge: 360
Antwort #24 - 29.05.10 um 21:49:18
 
hallo ardesign,
entscheidend für ein visum nach DE ist doch wohl der pass. du wirst nicht erwarten können, dass der deutsche botschafter in Thailand über die ausreise einer burmesin in ein schengen land entscheidet.
es könnte dein glück sein, wenn der deutsche botschafter in myanmar wohlwollend die ausreise einer burmesin nach DE prüft. ich sehe es eher von nachteil, wenn deine freundin von thailand aus die ausreise betreibt. (Burmesinnen in Thailand haben nicht selten den gleichen ruf, wie die Thai mädchen, zumal sie dort oft auch käuflich sind). deshalb sind ihre chancen ein visum zu erhalten mit erhöhten problemen bedacht. Unmöglich ist es aber nicht...man braucht nur viel geduld und oft mehrere anläufe. sprich mal mit deiner ausländer behörde und bereite eine einladung vor. deine freundin kennt sicher VEGA tours in BKK soi 11/1 der sukhumvit. was raten die denn??
gruß
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arfe
Member**
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Beiträge: 134
Antwort #25 - 30.05.10 um 15:11:34
 
Hallo big4,

das ist so nicht richtig. Entscheidend für die Deutsche Botschaft ist, wo ihr ständiger Aufenthalt ist. Im Falle von ardesgin's Freundin, hat sie ein Arbeitsvisum für Thailand. Die Deutsche Botschaft in Bangkok kann also sehr wohl über ein Schengenvisum (Besuchsvisum) entscheiden.

Burmesinnen haben in Thailand nicht den gleichen Ruf wie Thai Mädchen. Auch der Deutschen Botschaft in Bangkok ist es bekannt, dass die meisten Burmesinnen Arbeitsmigratinnen sind und einen regulären und seriösen Job nachgehen. Problematisch wäre es, wenn sie sich illegal in Thailand aufhalten würde, was aber hier eindeutig nicht der Fall ist.

Die Ausländerbehörde hat in Deutschland rein gar nichts mit einem Schengenvisum zu tun. Das Schengenvisum wird nur von der Deutschen Botschaft ausgestellt und ist NICHT zustimmungspflichtig bei der Ausländerbehörde wie z.B. bei einem nationalen D-Visum für Deutschland. Das Einzige, was er braucht, ist eine Verpflichtungserklärung (VE), die von der Ausländerbehörde geprüft und ausgestellt wird. Erforderlich ist bei Angestellten meist die letzten sechs Lohnbescheinigungen und ein Mietvertrag/Mietabrechnung.

Ich hoffe, ich konnte hier mal konkret aufklären.

Anmerken möchte ich allerdings, dass ein Schengenvisum sehr oft an die fehlende bzw. nachweisliche Rückkehrbereitschaft scheitert.

Grüße,
arfe
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besserwisser
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Antwort #26 - 31.05.10 um 08:33:50
 
arfe schrieb am 30.05.10 um 15:11:34:
Anmerken möchte ich allerdings, dass ein Schengenvisum sehr oft an die fehlende bzw. nachweisliche Rückkehrbereitschaft scheitert.


Dies ist wohl die entscheidende Bemerkung!!!  weinend
Wie beweist man die eigene Rückkehrbereitschaft???
Damit sind der Willkür Tür- und Tor geöffnet, rechtliche Zuständigkeit hin oder her.

Aber unmöglich ein Visum zu erhalten ist es sicher nicht. Deshalb ich hätte gerne einmal eine Statistik gesehen, wieviele Visas für burmesische Besucher bewilligt bzw. abgelehnt wurden. Oder können andere Forumteilnehmer über Erfolg/Misserfolg berichten?
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arfe
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Beiträge: 134
Antwort #27 - 31.05.10 um 08:54:02
 
Zitat:
Dies ist wohl die entscheidende Bemerkung!!!  weinend
Wie beweist man die eigene Rückkehrbereitschaft???
Damit sind der Willkür Tür- und Tor geöffnet, rechtliche Zuständigkeit hin oder her.


Es ist natürlich sehr schwierig zu beweisen. Die Rückkehrbereitschaft wird meistens durch die starke Verwurzelung im Heimatland bewiesen. Wie z.B. eigenes Kind, feste Arbeit usw. Wobei Arbeit mit Vertrag in Südostasien und insbesondere in Myanmar so gut wie gar nicht gibt.

Zitat:
Aber unmöglich ein Visum zu erhalten ist es sicher nicht. Deshalb ich hätte gerne einmal eine Statistik gesehen, wieviele Visas für burmesische Besucher bewilligt bzw. abgelehnt wurden. Oder können andere Forumteilnehmer über Erfolg/Misserfolg berichten?


Diese Statistik kann Dir nur das Auswärtige Amt in Deutschland geben. Bei Familienzusammenführungen gab es laut kleiner Anfrage der GAL und der Linken im Bundestag eine Äußerung mit Statistiken der einzelnen Ländern.

Persönlich kenne ich einige Fälle von Ablehnungen bei burmesischen Besuchern. Leider weil viele aus Unwissenheit sich schlecht vorbereitet haben und die Regularien nicht kannten.

Grüße,
arfe
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coco
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Antwort #28 - 04.05.12 um 00:49:38
 
Kennt eventl. auch jemand die Bestimmungen für Österreich....!!!??

Umso mehr ich mich informiere umso verwirrter bin ich....!! Damit ich private Nachrichten senden kann muss ich zwei Einträge verfassen...will mich nämlich gerne privat an jemanden Wenden....!!

Freue mich trotzdem über aktuelle News zum Theme Touristenvisum für Österreich ....!!! lg
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coco
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Beiträge: 2
Antwort #29 - 04.05.12 um 00:49:51
 
Smiley
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