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Heirat (Gelesen: 52942 mal)
big4
Member***
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Beiträge: 360
14.07.06 um 16:40:58
 
Ich habe bei einem meiner aufenthalte in myanmar erfahren, dass eine legale heirat zwischen einer burmesin und einem ausländer gesetzlich nicht möglich ist. es sei wohl möglich vor einem mönch in einer pagode gegen eine spende ohne rechtsverbindlichkeit zu heiraten.
jetzt lese ich an verschiedenen stellen im forum, dass es auch deutsche in myanmar gibt, die dort verheiratet sind bzw. deutsche hier, die mir einer burmesin in myanmar verheiratet sind.
ist meine information falsch? wer weiß mehr über legale heirat?
gruß
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besserwisser
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Beiträge: 146
Antwort #1 - 26.07.06 um 09:29:02
 
Vor einiger Zeit war es den Burmesinnen tatsächlich verboten, Ausländer zu heiraten, jetzt aber legal möglich. Ich trete demnächst hier in der Schweiz vor das Standesamt mit einer Frau vom Inle Lake. Sie hatte aber Angst, diese Heirat an Ihrem Wohnort anzuzeigen, da sie Repressionen für ihre Familie für möglich hält. Was in Yangon gilt ist im Lande noch lange nicht überall selbstverständlich. Nicht ganz einfach ist auch, die hier verlangten Papiere zu erhalten. Hat mich eine Stange Geld (in Myanmar) und Nerven (mit den Schweizer Behörden) gekostet. Der Teil in Myanmar hängt auch damit zusammen, dass meine zukünftige Frau sehr ängstlich im Umgang mit den Behörden ist und nicht von Yangon ist, in der Schweiz, weil solche Heiraten sehr selten sind und es nur ein Konsulat in Yangon hat. Setze dich rechtzeitig mit der Botschaft deines Landes in Verbindung, die deutsche Botschaft hat sehr positiv auf mich gewirkt.
Wenn du mehr wissen willst, sende mir doch eine email.
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vorort
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Beiträge: 392
Antwort #2 - 27.07.06 um 10:34:42
 
hallo miteinander,

big4 hat recht, es gibt eine ganze menge westlicher auslaender, die mit burmesinnen verheiratet sind. Letztes beispiel ist die derzeitige botschafterin von grossbritannien, die einen burmesischen dissidenten hier in yangon vor kurzem geheiratet hat, allerdings auch nur in einer moenchszeremonie. diese zeremonien haben keinerlei rechtsverbindlichkeit in europa. Einer der letzten deutschen botschafter hat auch eine burmesin geheiratet, einer seiner vorgaenger ebenso. Aber beide haben die richtige trauung in deutschland durchgefuehrt. Ich kenne noch weitere deutsche, die Burmesinnen hier und in deutschland geheiratet haben.
Prinzipiell wird dies nicht durch die behoerden gefoerdert und sehr sehr viel haengt von den jeweiligen hiesigen beamten(??) ab. das kann bis zur ablehnung der aufenthaltserlaubnis fuer den auslaender gehen.

gruss
vorort
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Jo
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Beiträge: 214
Antwort #3 - 27.07.06 um 10:43:51
 
>Einer der letzten deutschen botschafter hat auch eine burmesin geheiratet, einer seiner vorgaenger ebenso.

LOL
Kann es sein, dass der Dienstsitz Yangon in diplomatischen Kreisen als Zumutung gilt, wenn sie da hauptsächlich Junggesellen hinschicken?

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big4
Member***
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Beiträge: 360
Antwort #4 - 27.07.06 um 13:34:47
 
danke für die rückmeldung, vorort!
besonders der hinweis zum möglichen entzug der aufenthalterlaubnis, was ja auch die nichterteilung eines beantragten visums beinhaltet, hilft schon sehr bei persönlichen planungen und entscheidungen.
(habe übrigens der frau (damalige freundin und wiederum freundin meiner freundin) des botschafters kennengelernt, als ich mit meiner freundin deren familie besuchte.)

gruß

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malek
Gast
Antwort #5 - 21.11.08 um 21:34:37
 
Ich habe Probleme mit der Registrierung bei Euch und versuche es erneut auf diesem Weg !!!
Auch ich bin dringend auf der Suche nach Informationen, ob es eine Möglichkeit gibt, meine burmesische Freundin zu heiraten um gemeinsam in Deutschland zu leben !
Für eine Kontaktaufnahme wäre ich sehr, sehr glücklich ...
Viele liebe Grüße von Mark an alle die dieses lesen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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helmishali
Member***
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Beiträge: 296
Antwort #6 - 22.11.08 um 08:38:20
 
...vorort hat es einerseits schon treffend beschrieben , aber diplomatenkreise sind nicht die kreise des normalbürgers , vor allem was genehmigungen betrifft ; in myanmar selbst stellt die absicht eine burm. frau zu ehelichen etc. weniger probleme dar da sich dieses problem leicht regeln lässt ( nur bares ist wahres) Zwinkernd , schwieriger ist es,  sich mit den behörden des heimatlandes auseinanderzusetzen ; vor allem die fragen des visums und der bürgschaften die aufzubringen sind ; das nur ein kleiner auszug zu den formalitäten , holt euch mal unverbindlich die entsprechenden formulare von den jeweiligen botschaften und .........viel glück....
lg helmi
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mmvo
Gast
Antwort #7 - 22.11.08 um 14:56:28
 
Hallo Mark,

Viel Erfolg und hoffentlich hast Du die viel Zeit.Am Besten mal die Deutsche Botschaft in Yangon anschreiben.Die geben alle nötigen Infos und wenn man in der Nähe ist, kann man auch persöhlich einen Termin vereinbaren.Ansonsten bei Deinem Standesamt.Die wissen welche Unterlagen sie benötigen und welche Schritte zu machen sind.Kannst ja schon mal im Interent suchen.Dort sollen die Infos auch liegen.Wie gesagt bring viel Zeit mit.Es kann einige Monate dauern .Die Unterlagen werden hin und her geschickt.Dann überprüft die Botschaft alles mit eigenen Leuten.Myanmar stand auf der Liste,bestimmt noch immer,der Staaten von dem keine Urkunden anerkannt werden,wege sehr hohe Fälschungsrate.Vor Jahren war es so das ,die Botschaft nur im Grossraum Yangon Aufträge übernommen hat, damit ihre Mitarbeiter am selben Tag wieder zurück sind.Das wird sich wohl nicht verändert haben,siehe politische Situation.Die zu überprüfende Kopie der orginal Geburtsurkunde befindet sich immer am Geburtsort.
Das Brumesische Gesetz sieht keine Heirat mit Ausländer vor.Auch die Burmesen finden das nicht toll, wenn jemand einen Ausländer oder Ausländerin heiratet.

Gruß
mmvo
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besserwisser
Member**
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Beiträge: 146
Antwort #8 - 23.11.08 um 18:25:00
 
Also ich wünsch Mark auch viel Standvermögen und Geduld. Mit der Zeit merken vermutlich auch die Deutschen Behörden, ob es sich nur um eine Ferienverliebtheit handelt oder ob es dir wirklich ernst ist.
Aber ich möchte hier einiges aus meiner Sicht klar stellen:
Es ist nicht so, dass die Burmesen (ausser der Regierung) es nicht toll finden, wenn eine Frau einen Ausländer heiratet. Im Gegenteil, die Burmesen sind eifersüchtig auf die Leute, die es schaffen, einen Ausländer zu angeln oder ins Ausland arbeiten zu gehen. Für den nicht Tan Shwe Clan ist es immer noch ziemlich schwierig, das Land zu verlassen.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Heiraten zu sexueller Ausbeutung ausgenutzt werden. Dies versucht die Regierung nach offizieller Schreibweise zu unterbinden (bei dem korrupten Regime ist aber Menschenhandel leider immer noch möglich - kommt aber selbst bei uns im Rotlichtmilieu vor).
Die europäischen Behörden verlangen eine Geburtsurkunde. Nur führen erst wenige Städten Burmas ein Geburtsregister und können wirklich eine Geburtsurkunde erstellen. Die lokalen Behörden wollen dann helfen und erstellen d.h. erfinden das Dokument. Eine Fälschung ist eigentlich nicht möglich, da das entsprechende Papier gar nicht existiert. Von der deutschen Botschaft wird das aber als Fälschung ausgelegt und sie wollen lieber eine Bestätigung, dass das Papier nicht erstellt werden kann. Mir konnte oder wollte die Deutsche Botschaft in Yangon aber nicht sagen, welche Behörde ein solches Dokument ausstellt das dann auch von der Botschaft akzeptiert wird.
Neuerdings verlangen die Deutschen Behörden auch einen Deutschtest, bevor ein Einreisevisum erteilt wird. Also ein Grund mehr, deine Freundin oft zu besuchen und ihr Deutsch beizubringen. So lernst du sie auch besser kennen.
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helmishali
Member***
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Beiträge: 296
Antwort #9 - 23.11.08 um 22:16:26
 
sehr gut geschrieben und praxisnah , du hast den namen nicht umsonst  Zwinkernd besserwisser ; vielleicht sollte man doch , wie ich schon einmal erwähnte , nicht auf die begehrten beschleunigungshelfer vergessen , sonst kannst du eventuell in der pension dein vorhaben wahrmachen falls bis dahin alles erledigt ist ....aber wo ein wille da ein weg...
lg helmi
p.s. ich hatte mit der familie damals überhaupt keine probleme , wurde gern gesehen , wichtig war nur die beständigkeit...aber es hat sich eh alles anders entwickelt somit kann ich nur bis zum erkundungszeitpunkt berichten und für mich war auch die deutsche botschaft maßgebend...
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ulli
Member**
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Beiträge: 197
Antwort #10 - 24.11.08 um 00:00:12
 
Habe vor drei Jahren in Yangon einen Deutschen getroffen, der dort geschäftlich tätig ist und große Teile ees Jahres dort wohnt. Sein Sohn hat eine Burmesin geheiratet, wie er mir erzählte lag der Hauptärger mit den Erlaubnissen auf deutscher, nicht auf burmesischer Seite.
Trotz guter Beziehungen brauchte es wohl einiger Interventionen bei der Botschaft etc.
Scheint also nicht ganz einfach zu sein
MfG Ulli
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arfe
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Beiträge: 134
Antwort #11 - 17.02.09 um 22:31:21
 
Schöne Geschichten hier. Ich bin selbst mit einer Burmesin verheiratet.
Es erstaunt mich hier mit welchen falschen Fakten um sich geworfen wird.
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mhnessie
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Beiträge: 537
Antwort #12 - 18.02.09 um 20:12:49
 
arfe schrieb am 17.02.09 um 22:31:21:
Schöne Geschichten hier. Ich bin selbst mit einer Burmesin verheiratet.
Es erstaunt mich hier mit welchen falschen Fakten um sich geworfen wird.


Boah, wie ich das hasse, erst wird alles als falsch und als Kokolores hingestellt, aber nichts wirklich konkret gemacht.
Leg' doch mal richtige Fakten auf den Tisch, würde mich auch mal interessieren.
Ist zwar nichts was mich unmittelbar betrifft, aber Wissen schadet ja nicht.  Zwinkernd
Ich bin gespannt..... Cool

Gruss

Marco

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arfe
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Beiträge: 134
Antwort #13 - 19.02.09 um 08:09:36
 
mhnessie schrieb am 18.02.09 um 20:12:49:
Boah, wie ich das hasse, erst wird alles als falsch und als Kokolores hingestellt, aber nichts wirklich konkret gemacht.
Leg' doch mal richtige Fakten auf den Tisch, würde mich auch mal interessieren.


Google einfach mal nach OLG, Ehefähigkeitszeugnis und Myanmar.
Dann hast Du direkte Fakten. Das die Deutsche Botschaft bestimmte geforderte Dokumente nicht anerkennt, ist schlichtweg falsch!  
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Gisbert
Member**
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Beiträge: 164
Antwort #14 - 19.02.09 um 19:46:42
 
Ich habe das mal spaßeshalber gegoogelt. Arfe hat recht, daß sich bei dieser Begriffskombination wirklich einige interessante und aufschlußreiche Informationen finden lassen. Ich selbst wäre allerdings nicht auf die Idee gekommen, in den Suchbegriff auch OLG aufzunehmen. Daher ist der Tip durchaus wertvoll.

Etwas weniger Arroganz gegenüber dem Fragensteller, der ja eben, weil er NICHT weiß, wie er vorzugehen hat, die Frage postet, und denen, die nach bestem Wissen versuchen zu helfen, wäre jedoch wünschenswert. Ich war selbst lange mit einer Filipina verheiratet und weiß daher aus Erfahrung, daß es erhebliche Diskrepanzen zwischen dem, was angeblich offiziell verlangt wird, und dem, was schlußendlich wirklich benötigt wird, geben kann.

Beispiel von Interesse? Mir wurde damals von den philippinischen Behörden gesagt, das Beibringen eines polizeilichen Führungszeugnisses und einer notariell beglaubigten Einverständniserklärung der Eltern sei zwingend erforderlich. Das hat mich ziemlichen Zeit- und Geldaufwand gekostet. Diese Dokumente wurden bei der deutschen Botschaft gleich als unnütz aussortiert. Dafür wurde aber eine Beglaubigung der Geburtsurkunde durch den Malacanang (Präsidentenpalast) verlangt, die auf den Informationsblättern der deutschen Botschaft gar nicht erwähnt ist. Auch die noch zusätzlich erforderliche Bestätigung durch das Außenministerium wird nicht erwähnt, jedenfalls erst dann, wenn man mit den Papieren auf der Botschaft vorspricht. Soviel zur Vollständigkeit von Behördeninformationen. Strafverschärfend kommt hinzu, daß die Bestimmungen für jedes Land anders sein können.

Nichts für ungut. Gisbert
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